Seit dem 19.03.2019 ist die 13. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnisverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften in kraft getreten.
Auf gut Deutsch, es hat sich wieder einiges geändert.
Umtauschfristen für den "alten" Führerschein:
Alle Führerscheine die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden müssen bis zu einem gewissen Stichtag in den EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Entscheidend für die Umtauschfrist ist das Geburtsjahr.
Geburtsjahr | spätester Umtauschtermin | ||
---|---|---|---|
vor 1953 | 19.01.2033 | ||
1953-1958 | 19.01.2022 | ||
1959-1964 | 19.01.2023 | ||
1965-1970 | 19.01.2024 | ||
ab 1971 | 19.01.2025 |
Führerscheine, die ab dem 01.01.1999 ausgestellt worden sind:
Geburtsjahr | spätester Umtauschtermin | ||
---|---|---|---|
1999 - 2001 | 19.01.2026 | ||
2002 - 2004 | 19.01.2027 | ||
2005 - 2007 | 19.01.2028 | ||
2008 | 19.01.2029 | ||
2009 | 19.01.2030 | ||
2010 | 19.01.2031 | ||
2011 | 19.01.2032 | ||
2012 - 18.01.2013 | 19.01.2033 |
Alle danach ausgehändigten Führerscheine verlieren nach 15 Jahren ihre Gültigkeit und müssen
rechtzeitig erneuert werden. Dazu ist keine erneute Ausbildung oder gar Fahrprüfung notwendig,
da es ausschließlich um die Erneuerung des Führerscheindokumentes geht, ähnlich beim Personalausweis.
Erste-Hilfe-Kurs:
ab sofort muss JEDER, der eine Fahrerlaubnis erwerben möchte, einen Erste-Hilfe-Kurs, mind. 9UE (je 45Minuten), bei der Behörde nachweisen. Auch wer schon im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, muss dies tun. Die Ausbildung in "Lebensrettenden Sofortmaßnahmen" (8 x 45 Minuten) wird nicht mehr als ausreichend erachtet und deshalb auch nicht mehr anerkannt.
Alternativ zum ERSTE-HILFE-KURS, wird der "große" Ersthelferkurs mit 16UE zu je 45 Minuten und Berufsabschlüsse in bestimmten medizinischen Berufen akzeptiert.